Wenn der Alltag durch körperliche Einschränkungen zur Herausforderung wird, spielt die Gestaltung der eigenen vier Wände eine zentrale Rolle. Kleine Barrieren können schnell zu großen Hindernissen werden. Sei es im Bad, beim Verlassen der Wohnung oder auf der Treppe. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen helfen dabei, die Selbstständigkeit zu erhalten, die Pflege zu erleichtern und ein sicheres Zuhause zu schaffen.
Erfahren Sie in diesem Beitrag, was genau unter wohnumfeldverbessernden Maßnahmen zu verstehen ist, welche Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sein müssen und wie Sie den Zuschuss bei der Pflegekasse beantragen können.
Was sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind bauliche oder technische Veränderungen in der Wohnung oder dem Haus, die das Leben von pflegebedürftigen Personen erleichtern oder eine häusliche Pflege erst ermöglichen. Ziel ist es, die Selbstständigkeit zu fördern, die Sicherheit zu erhöhen und pflegende Angehörige zu entlasten.
Beispiele:
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Bodengleiche Dusche
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Haltegriffe im Bad
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Türverbreiterung
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Treppenlift
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Rampen für Rollstuhlfahrer
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Bewegungsmelder zur nächtlichen Orientierung
- Handläufe an der Treppe
Wann gelten Maßnahmen als wohnumfeldverbessernd?
Maßnahmen gelten als wohnumfeldverbessernd, wenn sie direkt mit der Pflegesituation zu tun haben. Das ist der Fall, wenn sie die Pflege zu Hause ermöglichen oder spürbar erleichtern, die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person verbessern und das Risiko für Stürze oder Verletzungen senken. Wichtig ist außerdem, dass ein anerkannter Pflegegrad vorliegt – ohne diesen ist keine Förderung möglich.
Wer kann wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen?
Anspruchsberechtigt sind:
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Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad,
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Bevollmächtigte oder gesetzliche Vertreter,
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Angehörige im Auftrag der pflegebedürftigen Person.
Nicht antragsberechtigt sind Pflegeeinrichtungen.
Welche Kriterien müssen für die Anerkennung als wohnumfeldverbessernde Maßnahme erfüllt sein?
Um eine Maßnahme durch die Pflegekasse anerkennen zu lassen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
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Pflegegrad liegt vor
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Maßnahme ist notwendig, zweckmäßig und wirtschaftlich
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Es handelt sich nicht um eine Luxuslösung
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Eine pflegefachliche Begründung oder ein Gutachten liegt vor
Wie hoch ist der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen im Jahr 2025?
Der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beträgt im Jahr 2025 bis zu 4.180 Euro pro pflegebedürftiger Person und pro Maßnahme. Leben mehrere Anspruchsberechtigte in einem Haushalt, kann der Zuschuss auf insgesamt bis zu 16.720 Euro ansteigen.
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Pflegebedürftige im Haushalt |
Max. Zuschuss gesamt |
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1 Person |
4.180 € |
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2 Personen |
8.360 € |
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3 Personen |
12.540 € |
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4 Personen |
16.720 € |
Wie wirkt sich der Pflegegrad auf die Förderung aus?
Ein anerkannter Pflegegrad ist die Grundvoraussetzung für jede wohnumfeldverbessernde Maßnahme. Die Förderung ist bereits ab Pflegegrad 1 möglich. Die Höhe des Zuschusses bleibt dabei immer gleich: maximal 4.180 Euro pro Person – unabhängig davon, ob Pflegegrad 1 oder 5 vorliegt. Verändert sich der Pflegegrad im Laufe der Zeit, können dadurch neue oder zusätzliche Maßnahmen notwendig werden, für die ein weiterer Antrag gestellt werden kann.
Alle Voraussetzungen auf einen Blick:
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Pflegegrad vorhanden – mindestens Pflegegrad 1
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Maßnahme ist pflegerelevant – Pflege ermöglichen, erleichtern oder Selbstständigkeit steigern
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Antragstellung vor Beginn der Arbeiten
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Kostenvoranschlag & Begründung müssen eingereicht werden
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Zustimmung des Vermieters, wenn es sich um bauliche Änderungen in Mietwohnungen handelt
Welche Kosten werden bei wohnumfeldverbessernden Maßnahmen übernommen?
Die Pflegekasse übernimmt:
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Bauliche Anpassungen: z. B. Badumbau, Türverbreiterung, Treppenlift
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Fest installierte Hilfsmittel: Haltegriffe, Rampen, Lichtsysteme, Handläufe
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Material- und Arbeitskosten von Fachbetrieben
Beispielhafte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach Pflegegrad
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Pflegegrad |
Typische Maßnahmen |
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Pflegegrad 1 |
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Pflegegrad 2 |
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Pflegegrad 3 |
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Pflegegrad 4 |
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Pflegegrad 5 |
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Mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt: So wird der Zuschuss aufgeteilt
Wenn in einem Haushalt mehrere pflegebedürftige Personen leben – zum Beispiel Ehepartner oder Angehörige mit unterschiedlichem Pflegegrad – stellt sich häufig die Frage, wie die Förderung wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in solchen Fällen geregelt ist.
Die gute Nachricht: Jede Person mit anerkanntem Pflegegrad (1 bis 5) hat einen eigenständigen Anspruch auf bis zu 4.180 Euro Zuschuss. Dabei ist es unerheblich, wie viele Personen in einem Haushalt leben oder welchen Pflegegrad sie haben – der Betrag ist pro pflegebedürftiger Person festgelegt. In der Summe sind so bis zu 16.720 € pro Haushalt möglich, wenn beispielsweise vier anspruchsberechtigte Personen zusammenleben.
Beispiel:
Lebt eine Person mit Pflegegrad 2 und eine weitere mit Pflegegrad 4 in einem Haushalt, kann ein gemeinsamer Antrag gestellt werden – zum Beispiel für einen barrierefreien Badumbau, von dem beide profitieren. Die Maßnahme muss allerdings für beide Personen begründet werden. Die Pflegekasse prüft jeweils, ob der Umbau medizinisch notwendig und pflegerelevant ist.
Auch wenn es sich nur um eine Maßnahme handelt (z. B. ein Treppenlift), kann der Zuschuss kombiniert werden, wenn die Notwendigkeit für jede pflegebedürftige Person nachvollziehbar ist.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Eigenleistung
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können auch in Eigenleistung durchgeführt werden. In diesem Fall übernimmt die Pflegekasse allerdings nur die Kosten für das benötigte Material. Die Arbeitszeit wird nicht bezahlt. Solche Eigenleistungen sind vor allem bei kleineren Maßnahmen sinnvoll, zum Beispiel beim Anbringen von Haltegriffen. Wichtig ist, dass Sie die Materialkosten mit Kaufbelegen nachweisen und am besten auch Fotos der durchgeführten Arbeiten einreichen.
Rechenbeispiel: Installation eines Handlaufs als wohnumfeldverbessernde Maßnahme
Ausgangssituation
Herr M., 78 Jahre alt, lebt mit Pflegegrad 2 in seinem Einfamilienhaus. Die Treppe ins Obergeschoss bereitet ihm zunehmend Probleme, da er beim Hinauf- und Hinabsteigen das Gleichgewicht verliert. Die Pflegeberaterin empfiehlt daher die Montage eines stabilen Handlaufs, um Stürze zu vermeiden und die Selbstständigkeit im Alltag zu sichern.
Der gewählte Handlauf besteht aus Buche, ist 2,5 m lang und kostet 66,90 €, ergänzt durch drei Edelstahl-Handlaufhalter à 12 €. Gesamtkosten für Material: 102,90 €.
1. Szenario: Eigenleistung (Selbstmontage durch Angehörige)
Der Sohn von Herrn M. montiert den Handlauf aus Buche (2,5 m) mit drei Edelstahlhaltern selbst; die Materialkosten betragen 102,90 €. Er reicht die Originalmaterialrechnung zusammen mit einer kurzen Bestätigung der Eigenleistung bei der Pflegekasse ein.
Auswirkung auf den Antrag: Die Pflegekasse kann in diesem Fall in der Regel nur die Materialkosten erstatten, da keine Fachfirmenrechnung für die Arbeitsleistung vorliegt.
Insgesamt werden 102,90€ durch die Pflegekasse erstattet
2. Szenario: Montage durch eine Fachfirma
Herr M. beauftragt eine Fachfirma, die den Handlauf inklusive Haltern fachgerecht montiert. Die Rechnung umfasst die Materialkosten von 102,90 € plus Arbeitskosten, z. B. 150–250 €.
Auswirkung auf den Antrag: Da eine vollständige Fachfirmenrechnung vorliegt, können Material- und Arbeitskosten als wohnumfeldverbessernde Maßnahme bis zur Zuschussgrenze von 4.180 € übernommen werden.
Insgesamt werden 102,90€ Materialkosten + die Arbeitskosten der Firma erstattet
FAQ - Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Wie oft kann man wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen?
Es gibt keine feste Begrenzung, wie oft Maßnahmen beantragt werden können. Ein neuer Antrag ist möglich, sobald sich der Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person verändert und dadurch neue Anpassungen nötig werden.
Wie funktioniert die Antragstellung für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?
Der Antrag kann über ein Formular der Pflegekasse oder formlos gestellt werden. Wichtig sind nachvollziehbare Begründungen und ein oder mehrere Kostenvoranschläge. Optional kann eine Abtretungserklärung beigefügt werden, damit die Firma direkt mit der Pflegekasse abrechnet.
Wie sollte eine gute Begründung für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen formuliert sein?
Eine gute Begründung beschreibt klar die bestehende Barriere und deren Auswirkungen auf den Pflegealltag. Zudem muss erläutert werden, wie die Maßnahme die Situation verbessert. Ärztliche Stellungnahmen oder pflegerische Einschätzungen stärken die Dringlichkeit.
Wie lange dauert die Genehmigung eines Antrags auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?
In der Regel dauert die Bearbeitung drei Wochen, bei zusätzlichem Gutachten bis zu fünf Wochen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Entscheidung, gilt der Antrag dank Genehmigungsfiktion automatisch als genehmigt.
Der Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wurde abgelehnt, was kann ich tun?
Bei einer Ablehnung kann innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch eingelegt werden. Die Begründung sollte detailliert erklären, warum die Entscheidung nicht gerechtfertigt ist, ergänzt durch weitere Nachweise wie Atteste oder Gutachten.
Was ist bei der Rechnungsstellung zu beachten?
Die Rechnung muss auf die pflegebedürftige Person ausgestellt sein und alle Leistungen einzeln auflisten. Nur Fachfirmen werden akzeptiert, private Quittungen nicht. Die Pflegekasse zahlt den Zuschuss nach Einreichen der vollständigen Originalrechnung.
Können mehrere wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gleichzeitig oder nacheinander beantragt werden?
Ja, mehrere Maßnahmen sind möglich – gemeinsam oder zeitlich versetzt. Jede Maßnahme muss pflegebedingt notwendig sein, und der maximale Zuschuss von 4.180 € pro Person bleibt gleich
Wann ist es sinnvoll, mehrere Maßnahmen in einem Antrag zu kombinieren?
Eine Kombination lohnt sich bei größeren Umbauten, etwa der gleichzeitigen Anpassung von Bad und Eingangsbereich. Die Pflegekasse bewertet dann die Gesamtwirkung der Maßnahmen auf die Pflegesituation.
Kann auch ein Umzug als wohnumfeldverbessernde Maßnahme anerkannt werden?
Ja, ein Umzug kann förderfähig sein, wenn dadurch z. B. eine barrierefreie Wohnung bezogen wird. Wichtig ist ein Antrag vor dem Umzug sowie eine klare Begründung, warum dieser die Pflege erleichtert.
Welche Alternativen gibt es, wenn die Pflegekasse die Kosten nicht übernimmt?
Mögliche Alternativen sind Fördermittel wie das KfW-Programm 455-B oder Zuschüsse von Ländern und Kommunen. Auch steuerliche Absetzbarkeit oder Leistungen von Unfall- oder Rentenversicherung können helfen. Zusätzlich bieten manche Fachfirmen Ratenzahlungen an.
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